İptal Ve Iade şartları
1- PARTEIEN
Einerseits ARESE TOURISM TRADE INC. (im Folgenden als AGENTUR bezeichnet) mit Sitz in ŞİRİNYALI MH. İSMET GÖKŞEN CD. GAMZE EKİNCİ AP. NO39/7 M.PAŞA/ANTALYA und andererseits Personen mit Wohnsitz unter der Adresse ...... und diejenigen, die von der Tour/Dienstleistung profitieren (im Folgenden als Kunde bezeichnet), haben eine vollständige Einigung darüber erzielt folgende Angelegenheiten. Hiermit gelten in Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 1618 und der in Verbindung damit erlassenen Verordnungen, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Diagramme, des Gesetzes Nr. 2634, der IATA-, IHA- und UFTAA-Konventionsbestimmungen sowie internationale private und behördliche Vereinbarungen finden Anwendung.
A – Bei der Anmeldung müssen mindestens 35 % der gesamten Tour-Servicegebühr bezahlt werden und der Restbetrag muss spätestens 15 Tage vor Tourbeginn beglichen werden. Bei Nichtzahlung der angegebenen Beträge innerhalb der genannten Fristen wird die Reservierung storniert und dem Verbraucher wird als Vertragsstrafe eine Stornogebühr in Höhe von 35 % der gesamten Servicegebühr in Rechnung gestellt.
B – Verbraucher, die Aktions-, Rabatt- oder Sonderprodukte/Dienstleistungen erwerben, sind verpflichtet, die gesamte Servicegebühr am Reservierungsdatum zu zahlen. Bei besonderen Produkten und Dienstleistungen muss der Restbetrag spätestens 60 Tage vor Beginn der Dienstleistung beglichen werden. Die Stornierungsgebühr ist die gleiche wie in Artikel 1/A festgelegt.
2- STORNIERUNG UND ÜBERTRAGUNG
A – Die Agentur behält sich trotz aller gebotenen Sorgfalt das Recht vor, die Reise aufgrund von Faktoren, die den Beginn oder die Fortsetzung der Reise verhindern, abzusagen oder zu verschieben, wie z. B. unzureichende bestätigte Buchungen, die die erforderliche Passagierzahl erreichen, ungünstige Wetterbedingungen, Straßensperren, Streiks , Terrorismus, Nebel, die Möglichkeit eines Krieges, unvorhersehbare technische Probleme und alle ähnlichen Ereignisse höherer Gewalt. In solchen Fällen hat der Verbraucher keinen Anspruch auf Schadensersatz.
B – Wenn der Verbraucher die Dienstleistung bis zu 1 Monat vor Beginn storniert, wird der gesamte gezahlte Betrag zurückerstattet. Tritt der Verbraucher 20-15 Tage vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurück, erklärt er sich damit einverstanden und verpflichtet sich, 50 % des Reisepreises an die Agentur zu zahlen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von weniger als 15 Tagen, verpflichtet sich der Verbraucher, den gesamten Reisepreis an die Agentur zu zahlen. Terminänderungen durch den Verbraucher gelten als Stornierung.
C- Im Falle von Aktions-/Rabattprodukten hat der Verbraucher kein Recht, das gekaufte Produkt zu stornieren oder Änderungen daran vorzunehmen.
D- Bei Sonderprodukten hat der Verbraucher im Falle einer Stornierung, die bis zu 60 Tage vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Betrags. Tritt der Verbraucher 59-31 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurück, erklärt er sich damit einverstanden und verpflichtet sich, 25 % des Reisepreises an die Agentur zu zahlen. Im Falle einer Stornierung 30-15 Tage vor Reisebeginn verpflichtet sich der Verbraucher, 50 % des Reisepreises an die Agentur zu zahlen. Erfolgt die Stornierung 14-07 Tage vor Reisebeginn, verpflichtet sich der Verbraucher, 75 % des Reisepreises an die Agentur zu zahlen. Erfolgt die Stornierung innerhalb von weniger als 7 Tagen, verpflichtet sich der Verbraucher, den gesamten Reisepreis an die Agentur zu zahlen.
E- Im Falle von Krankheiten, die seine regulären Aktivitäten oder die Aktivitäten seiner Verwandten ersten Grades während der Reisedauer beeinträchtigen, kann der Verbraucher Anspruch auf eine Rückerstattung des für die Dienstleistung gezahlten Betrags haben. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist ein offizieller ärztlicher Bericht eines voll ausgestatteten staatlichen Krankenhauses
erforderlich. Im Todesfall müssen Unterlagen zur Begründung des Anspruchs vorgelegt werden. In diesem Fall müssen der ärztliche Bericht und die Unterlagen vor Beginn der Leistung eingereicht werden. Tritt die Situation während der Fortsetzung der Reise ein, muss die Entschuldigung zusammen mit den Unterlagen innerhalb von maximal einem Tag ab dem Datum, an dem der Verbraucher die Reise verlässt, der Agentur vorgelegt werden.
F- Der Verbraucher hat das Recht, die erworbene Reiseleistung innerhalb von maximal 7 Tagen ab dem Reservierungsdatum zu stornieren oder auf eine andere Person oder Personen zu übertragen, die für die gleiche Reservierungsart geeignet sein müssen. Frühbucher-Rabattprodukte sind jedoch nicht auf andere Personen übertragbar. Der Erwerber ist zusammen mit dem Übertragenden gesamtschuldnerisch für alle durch die Übertragung entstehenden Salden und Kosten verantwortlich. Der Verbraucher ist verpflichtet, alle Stornierungs-/Umbuchungswünsche schriftlich und innerhalb der oben genannten Frist an die Agentur zu richten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn die erworbene Leistung Teil einer Aktion ist und/oder wenn zwischen der Reservierung und dem Beginn der Leistung weniger als 7 Tage liegen.
G- Wenn der Verbraucher zu Beginn nicht schriftlich mitteilt, dass er an der versäumten Dienstleistung teilnehmen wird; Die Agentur hat das Recht, alle im Namen des Verbrauchers vorgenommenen Reservierungen und Dienstleistungen 24 Stunden nach Beginn der Dienstleistung zu stornieren. Bei solchen Stornierungen erfolgt keine Rückerstattung an den Verbraucher.
H- Die Agentur kann die von ihr angekündigten oder angemeldeten Touren bei Bedarf ganz oder teilweise stornieren, wobei sie verpflichtet ist, den Verbraucher vor Beginn der Dienstleistung darüber zu informieren. Im selben Zeitraum oder während der Dienstleistung kann die Agentur die Namen der Hotels im Rahmen der Dienstleistung, die Abfahrtsorte der Transportfahrzeuge und die Besuchsreihenfolge der im Programm angegebenen und als zu besuchende Orte angegebenen Orte ändern die Informationspflicht. Wenn der Verbraucher diese Änderungen und Stornierungen aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, hat er das Recht, seine Reservierung zu stornieren und eine Rückerstattung der nicht genutzten Servicegebühren zu verlangen.
3- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A- Die Verantwortung für das Gepäck und seinen Inhalt liegt beim Eigentümer. Der Verbraucher ist verpflichtet, die für das Fahrzeug, mit dem er reist, und die Unterkunft, in der er übernachtet, geltenden Vorschriften und Gepflogenheiten einzuhalten.
B- Im Falle von Gepäckverlust oder -beschädigung, die auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind; Wenn der Verbraucher vom Anbieter einen Verlust- oder Schadensbericht erhält, wird die Agentur unabhängig vom materiellen und geistigen Wert, der Art und den Eigenschaften der im Gepäck enthaltenen Gegenstände die Hälfte des mit der Beförderung verbundenen Anteils an der Gesamtdienstleistungsgebühr zahlen an den Verbraucher als materielle und geistige Entschädigung für die verlorenen Gegenstände und den beschädigten Koffer. Die Agentur haftet für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl der empfangenen und schriftlich deklarierten Waren sowie deren Werte bis zur Höhe der maximalen Transportkosten der Reise.
C- VISA-Verfahren und DIENSTLEISTUNGEN sind nicht im erworbenen Service enthalten. Ein Kunde, der erklärt, dass er über ein Visum für die Länder verfügt, die mit der von ihm besuchten Reise in Zusammenhang stehen, oder erklärt, dass er die Visaverfahren persönlich befolgen wird, kann den Vertrag nicht unter Berufung auf die Nichtdurchführung der Visaverfahren kündigen; Die Verantwortung liegt beim Kunden.
D- Die Agentur haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt, die nach Beginn der vertraglich vereinbarten Dienstleistung eintreten, sowie für Situationen, die sich aus der persönlichen Verantwortung des Verbrauchers oder Dritter ergeben. In Fällen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, kann der Verbraucher für Änderungen Ersatz leisten
gegen sie in Form einer Rückerstattung oder Dienstleistung gemäß den Bestimmungen der TÜRSAB Kütahya-Tabelle. Gleichzeitig können dem Verbraucher während der Dienstleistung bereitgestellte Zusatz- und/oder Alternativleistungen, die nicht im Preis enthalten sind, als Entschädigung in Anspruch genommen werden. Die Rechte des Verbrauchers auf Rückerstattung und Schadensersatz entfallen, wenn zusätzliche oder Ersatzleistungen erworben und vom Verbraucher in Anspruch genommen oder konsumiert wurden
E- Der Verbraucher verpflichtet sich, die vom Reiseleiter, der Einrichtung, der Agentur, den Beamten der Transportbehörde und der Versicherungsgesellschaft in Bezug auf die erworbene Dienstleistung mitgeteilten Regeln einzuhalten. Andernfalls erkennt der Verbraucher an, dass er die Leistung nicht wirksam beanspruchen kann und kein Anspruch auf Rückerstattung besteht. Der Verbraucher verpflichtet sich außerdem, die Sicherheit und den Frieden des Lebens und Eigentums Dritter zu respektieren.
F- Im Falle, dass der Verbraucher die erhaltene Dienstleistung aufgrund von Mängeln kündigt, ist der Verbraucher verpflichtet, den Vertreter der Agentur und den Beherbergungsbetrieb schriftlich über die Gründe für die Kündigung zu informieren. Andernfalls gilt die Leistung als empfangen und genutzt.
G- Der Verbraucher ist verpflichtet, der Agentur während der Erbringung der Dienstleistung die von ihm beanstandeten Probleme schriftlich zu melden. Dies ist die Pflicht des Verbrauchers, nach Treu und Glauben zu handeln, zu kooperieren und zu begünstigen.
H- Von Verbrauchern, die an der vertraglich vereinbarten Dienstleistung teilnehmen, den Vertrag jedoch nicht unterzeichnen, und die sich im Namen anderer Verbraucher registriert haben, wird davon ausgegangen, dass sie die Vertragsbedingungen akzeptiert und sich zu ihnen verpflichtet haben, wenn diese Verbraucher den Vertrag lesen und unterzeichnen . Die Agentur behält sich das Recht vor, auf andere Verbraucher zurückzugreifen, um etwaige zu viel gezahlte Beträge oder Servicegebühren an Verbraucher einzutreiben, deren Unterschrift im Vertrag enthalten ist.
I- Bei der Einreise in ein anderes Land liegt die Befugnis zur Erteilung einer Einreisegenehmigung bei der Passpolizei dieses Landes. Ohne Angabe eines triftigen Grundes kann diese die Einreisegenehmigung verweigern, unabhängig davon, ob ein Visum vorliegt oder nicht. Die Agentur kann für diese Situation nicht verantwortlich gemacht werden.
J- Wenn eine Pauschalreiseleistung erworben wird, ist die Unmöglichkeit, die Pauschalreise ganz oder teilweise durchzuführen, durch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung gedeckt. Der Versicherungsschutz ist auf den Betrag der Pauschalreise begrenzt.
K- Der Verbraucher kann sich dafür entscheiden, vor Beginn der Pauschalreise die Kosten für die Rückreise zum Ausgangspunkt bei Unfällen und Krankheiten sowie etwaige durch Unfälle entstehende Schäden und medizinische Kosten zu versichern.
L- In Fällen, in denen die Agentur den Vertrag teilweise oder vollständig nicht einhält, basiert die Berechnung der Entschädigung auf den Bestimmungen der TÜRSAB ANTALYA-TABELLE.